Er beantragte, den Beschuldigten vom Vorwurf der Amtsanmassung nach Art. 287 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) freizusprechen. Der Beschuldigte sei zu den auf den Schuldspruch betreffend Widerhandlung gegen das Waffengesetz (WG; SR 514.54) entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten zu verurteilen. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten, die auf den Freispruch entfallenden erstinstanzlichen Parteikosten sowie die oberinstanzlichen Parteikosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen – alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge (pag. 146). Im Nachgang zu seiner Berufungserklärung stellte Fürsprecher B._____