2. Berufung Gegen das erstinstanzliche Urteil vom 29.9.2016 meldete A.________ (nachfolgend der Beschuldigte), vertreten durch Fürsprecher B.________, am 29.9.2016 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 97). Mit Berufungserklärung vom 24.1.2017 beschränkte Fürsprecher B.________ die Berufung auf den Schuldspruch gemäss Ziff. I [recte: Ziff. I.1] des Urteils des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Amtsanmassung), die damit zusammenhängenden Folgepunkte des Urteils, namentlich das Strafmass, sowie die Kosten- und Entschädigungsfolge des Freispruchs. Er beantragte, den Beschuldigten vom Vorwurf der Amtsanmassung nach Art.