Entschädigung für Zeugen CHF 40.00 Übrige Kosten der Beweiserhebung CHF Total CHF 40.00 Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 600.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 1‘690.00. 2 III. Weiter wird verfügt: