16 VI. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. A.________ wird freigesprochen von der Anschuldigung der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen durch Erwerb, Anbau und Herstellung von Drogenhanf (Marihuana) in Mittäterschaft zu C.________ und D.________, festgestellt am 06.11.2014 in E.________;