Hat die Beschuldigte durch das Erlauben und Dulden der Lagerung diverser Gerätschaften in ihre Wohnung beim Grossziehen und Ernten der Hanfpflanzen durch C.________ mitgewirkt? Das Grossziehen und Ernten der Hanfpflanzen durch C.________ erfolgte in seiner eigenen Wohnung und im Keller, die Beschuldigte hatte nichts damit zu tun und auch nicht geholfen. In der Wohnung der Beschuldigten hat C.________ keine Hanfpflanzen grossgezogen und geerntet.