f) Persönlicher Profit Auf Grund der vorgefundenen Pflanzen wurde vom Institut für Rechtsmedizin die erzielbare Menge an Drogenhanf berechnet (pag. 17). Die Vorinstanz ging gestützt auf diese Berechnungen davon aus, dass viel mehr Drogenhanf produziert worden ist, als die drei Beteiligten selber hätten konsumieren können, womit erwiesen sei, dass damit Handel betreiben worden sei. Die Vorinstanz hielt fest, dass es allerdings keine konkreten Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Beschuldigte selber auch Marihuana verkauft habe oder sonst wie am Verkauf von Hanf beteiligt gewesen sei.