Überdies war der Betrag auch nicht dermassen überhöht, dass es für die Beschuldigte existenziell bedrohend gewesen wäre. Dass sie eine einmal leicht erhöhte Rechnung einfach bezahlte, mit der Begründung, dass sie gerade viel um die Ohren gehabt habe und keine Mahnung riskieren wollte, erscheint in ihrer Lebenssituation plausibel und nicht lebensfremd.