das wäre viel zu weit hergeholt. Dies um so mehr, als man ihr ohnehin nicht nachweisen kann, dass sie vom Betrieb der Trocknungsanlage in ihrer Wohnung etwas gewusst hat. Von einer Zurverfügungstellung von Raum und Strom kann nicht die Rede sein. Auch aus der Zahlung des Mietzinses der alleine von ihr bewohnten Wohnung kann nicht auf eine Mitfinanzierung der Indooranlagen