Der erhöhte Stromverbrauch in der Wohnung der Beschuldigten lässt sich daher nicht einfach durch den Einsatz des Trocknungszeltes erklären. Das heisst dann aber auch, dass ihr nicht nachgewiesen werden kann, dass sie generell den Betrieb des Zeltes in ihrer Wohnung toleriert hat. Nach Ansicht der Kammer kann der Beschuldigten nicht mit genügender Sicherheit nachgewiesen werden, dass sie jeweils vom Betrieb dieses Trocknungszeltes in ihrer Wohnung wusste oder dass