Auf Grund der Beweismittel und der Aussagen von C.________ selbst hierzu ist erstellt, dass das Trocknungszelt mindestens gelegentlich in der Wohnung der Beschuldigten in Betrieb gewesen sein muss. In welchem Umfang muss jedoch offen gelassen werden. Ein Teil des erhöhten Stromverbrauchs in der Wohnung der Beschuldigten dürfte auf den Betrieb dieses Trocknungszelts zurückzuführen sein. Der Stromverbrauch hat sich in der Zeit von Juli 2014 bis September 2014 jedoch verfünf- bis versechsfacht.