Eine Mithilfe beim Anbau und Betrieb der Hanf-Indooranlage kann ihr nicht nachgewiesen werden. Umso mehr erstaunt, dass die Vorinstanz entgegen ihrer 9 konkreten Würdigung im Ergebnis dann doch von einer aktiven Beteiligung am Anbau und Herstellung ausgegangen ist (pag. 278)