___ gehört, die Beschuldigte habe gewusst, dass er die Pflanze bei ihr auf den Balkon gestellt hatte, sie habe sich aber nicht darum gekümmert, weil sie diese nicht als ihr Eigentum erachtet habe. Die Vorinstanz habe der Beschuldigten eine weitergehende Rolle zugeschrieben und ihr unterstellt, sie habe die Indoor-Anlage durch das Zurverfügungstellen der Wohnung und dem Bezahlen der Stromrechnung mitfinanziert. Als Gegenwert habe sie Marihuana erhalten und sei finanziell beteiligt worden. Diese Annahme sei falsch und willkürlich.