11. Vorbringen Verteidigung Die Verteidigung führte an der Berufungsverhandlung zusammenfassend aus, die vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung sei teilweise falsch. Es sei davon auszugehen, dass die Beschuldigte an den Indoor-Anlagen nicht beteiligt gewesen sei, sie habe weder mit der Aufzucht, der Trocknung noch mit der Ernte etwas zu