Soweit Ergänzungen in den Beweismitteln anzubringen sind, erfolgen diese im Rahmen der oberinstanzlichen Beweiswürdigung. Ergänzend liegen nunmehr die an der Berufungsverhandlung durch die Verteidigung eingereichten Unterlagen (Factsheet Lüfter, Internetauszug der Webseite Hydrodream bzgl. Trocknungsbox, Internetauszug der Webseite Zamnesia, Kontoauszug der Beschuldigten vom 31. November 2014, pag. 344 ff.) vor. Weiter wurde die Beschuldigte oberinstanzlich nochmals zur Sache einvernommen (pag. 337 ff.).