9. Beweismittel Als subjektive Beweismittel liegen die Aussagen von C.________, D.________ und die Aussagen der Beschuldigten vor. Als objektive Beweismittel liegen dem Gericht das Durchsuchungsprotokoll der Wohnung der Beschuldigten (pag. 9, 78 f., 82), der Wohnung der C.________ und D.________ und des Kellers (pag. 89) sowie die Edition der Stromdaten der Wohnung der Beschuldigten (pag. 111) und der Wohnung der C.________ und D.________ (pag. 113) vor. Die Vorinstanz hat die wesentlichen Aussagen und Beweismittel teilweise vorab dargelegt und teilweise in ihrer ausführlichen Beweiswürdigung integriert und wiedergegeben (pag.