7. Strafbefehl Mit Strafbefehl vom 8. September 2016 (pag. 146) wurde der Beschuldigten konkret vorgeworfen, zusammen mit C.________ und D.________ im Keller eine Hanfindooranlage mit 155 Pflanzen (THC-Gehalt zwischen 0.45 und 6,0%) und in der Wohnung der Herren C.________ und D.________ eine Anlage mit 55 Pflanzen (THC-Gehalt zwischen 1,3 und 15,2%) betrieben zu haben. Die Beschuldigte habe die Hanfpflanzen gross gezogen, geerntet und getrocknet. Der Hanf sei zum Konsum von Betäubungsmittel, mindestens teilweise zum Verkauf oder zur Weitergabe an Dritte bestimmt gewesen. In der Wohnung von A.______