146 ff., 154 ff., 164 ff.), mit welchen sie alle drei unter anderem wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Erwerb, Anbau und Herstellung von Drogenhanf in Mittäterschaft schuldig sprach und sie zu Geldstrafen und Bussen verurteilte. C.________ akzeptierte den Strafbefehl und stellte sich auf den Standpunkt, die Hanf-Indooranlagen alleine betrieben zu haben. Sein Vater D.________ und die Beschuldigte erhoben Einsprache gegen die Strafbefehle, die Schuldsprüche wurden jedoch in der Folge vorinstanzlich bestätigt (pag.