11, 89 ff.). In der Wohnung der Beschuldigten, welche sich am Tag der Hausdurchsuchung auf dem Weg nach G.________ befand, wurden diverse Gerätschaften zum Betrieb einer Hanf-Indooranlage (u.a. Waage, Trocknungszelt für Indoorhanf etc.) sowie Marihuana und Hanfsamen sichergestellt (pag. 13, 78 ff.). Gestützt hierauf wurde ein Strafverfahren gegen die Vorgenannten unter anderem wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz eröffnet (pag. 1 ff.). Am 8. September 2016 erliess die Staatsanwaltschaft gegen D.________ und C.________ sowie gegen die Beschuldigte Strafbefehle (pag. 146 ff.