4 worauf die Kantonspolizei Bern vermutete, dass sich in den von den Herren C.________ und D.________ und der Beschuldigten bewohnten Räumlichkeiten des Mehrfamilienhauses an der F.________ in E.________ eine Hanf- Indooranlage befinden könnte (pag. 11). Bei der Hausdurchsuchung vom 6. November 2014 wurde in der Wohnung und im Keller der Herren C.________ und D.________ unter anderem je eine Hanf-Indooranlage mit 55 und 155 Pflanzen gefunden (pag. 11, 89 ff.