310). c) An der Berufungsverhandlung vom 16. November 2017 stellte Rechtsanwalt B.________ erneut den Antrag auf Zeugeneinvernahme von C.________ und auf Einvernahme der Beschuldigten. Weiter stellte er den Antrag, folgende Unterlagen zu den Akten zu erkennen: Factsheet Lüfter, Internetauszug der Webseite Hydrodream (bzgl. Trocknungsbox), Internetauszug der Webseite Zamnesia, Kontoauszug der Beschuldigten vom 30. November 2011. Der Antrag auf Einvernahme der Beschuldigten und der Antrag, die obgenannten Unterlagen zu den Akten zu erkennen, wurden gutgeheissen. Der Antrag auf Einvernahme von C.___