2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ namens und im Auftrag der Beschuldigten am 13. März 2017 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 246). Mit Verfügung der 1. Strafkammer des Obergerichts vom 8. Juni 2017 wurde den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt (pag. 305 f.). Hierauf reichte die Verteidigung am 2. Juli 2017 die Berufungserklärung ein und erklärte die vollumfängliche Berufung (pag. 302 f.). Mit Schreiben vom 14. Juni 2017 teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, auf eine Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren zu verzichten (pag. 308).