_, festgestellt am 6. November 2014 in E.________. Hierfür wurde die Beschuldigte verurteilt zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu CHF 90.00, ausmachend total CHF 9‘000.00, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 1‘800.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 20 Tage festgesetzt wurde. Weiter wurden der Beschuldigten die auf sie entfallenden Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 2‘572.65, auferlegt.