Dieselbe Rechtsfolge müsse im Falle erfolgsloser Aufenthaltsnachforschungen der Kammer eintreten. Die Berufungsverhandlung sei einzig dann durchzuführen, wenn der Berufungsführer persönlich direkt vorgeladen werden könne und er zum Termin erscheine oder wenn er unentschuldigt fernbleibe, sich aber durch Rechtsanwalt B.________ vertreten lasse.