1. Am 13. Januar 2017 verurteilte das Regionalgericht Bern-Mittelland als Kollegialgericht in Dreierbesetzung A.________ (nachfolgend: Berufungsführer) wegen versuchter schwerer Körperverletzung, einfacher Körperverletzung, Tätlichkeiten etc. sowie Widerrufsverfahren insb. zu einer Freiheitsstrafe von 23 Monaten und 10 Tagen (pag. 473 ff.). Am 20. Januar 2017 meldete Rechtsanwalt B.________ namens des Berufungsführers die Berufung an (pag. 481). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 11. Mai 2017 (pag. 486 ff.). Am 6. Juni 2017 reichte Rechtsanwalt B.________ namens des Berufungsführers die Berufungserklärung gemäss Art.