Obwohl dadurch Kosten entstehen, finden sich keinerlei derartige Belege oder Abrechnungen in den Unterlagen der Privatklägerin. Sofern die Beschuldigte sämtliches Geld an sich genommen haben sollte, ist nicht zu erklären, wie die Privatklägerin eingehende Rechnungen und Einkäufe bezahlen konnte, wenn daneben weder Geld abgehoben noch Zahlungen direkt via Bank verbucht wurden.