2. Es finden sich jedoch auch Widersprüche in den Aussagen der Privatklägerin. So blieb unklar, ob das Schloss der Wohnung denn nun wegen dem Sturz ausgewechselt worden ist, oder weil man der Beschuldigten den Zugang verwehren wollte. Weiter wurde die Pendule zuerst als gestohlen gemeldet, später war es nicht mehr die Pendule, sondern eine andere Uhr, die verschwunden war. Zum Teil stimmen die Aussagen der Privatklägerin zudem auch nicht mit dem an sich unbestrittenen Sachverhalt überein.