Beispielsweise sprechen die Vollmachten eher dafür, dass die Privatklägerin selbst die Gelder einforderte, sie selbst die Vollmachten ausfüllte und unterzeichnete. Auch hob die Privatklägerin mindestens zwei Mal selbst CHF 5‘000.00 ab bzw. liess einen solchen Betrag abheben, obwohl sie selbst beteuerte, nie so viel Geld auf einmal abgehoben zu haben.