4. In den Kontounterlagen der Privatklägerin sind ab Dezember 2014 keine zusätzlichen Zahlungen (z.B. für Versicherungsprämien, Telefonrechnung o.ä.) ersichtlich, welche über ihr Konto liefen. Im Gegenteil, am 19.12.2014 erfolgte noch eine Zahlung über das Postbüchlein, zusätzliches Geld wurde aber während eines halben Jahres nicht mehr abgehoben.