11. Nach einem Wasserschaden in der Wohnung der Privatklägerin stürzte die Privatklägerin, musste daraufhin ins Spital und schliesslich temporär in eine Alterswohnung. Ihre zweistöckige Wohnung wurde während dieser Zeit so umgestaltet, dass die obere Etage nicht mehr benutzt werden musste. Im Zuge der Anschaffungen für die Umgestaltung stellte Frau H.________ fest, dass der Kontostand auf dem F.________ (Bank) Konto der Privatklägerin weit tiefer war als am 20.10.2014. Sie bestellte folglich die Kontoauszüge und entdecke die fraglichen Belastungen, worauf es zur Anzeige kam (p. 056 ff.).