Konkret soll die Beschuldigte zulasten des bei der F.________ (Bank) geführten, auf die Privatklägerin lautenden Sparkontos die nachstehend aufgeführten Bargeldbezüge in Höhe von gesamthaft CHF 51‘000.00 mit angeblich von der Privatklägerin ausgestellten Einzelvollmachten getätigt haben: a. Bargeldbezug von CHF 5‘000.00 vom 03.11.2014 10:41 Uhr