Nicht genehmigt hingegen wurde der Antrag auf Verfahrenseinstellung betreffend den Vorwurf der Veruntreuung. Er verlangte diesbezüglich, dass Anklage beim Regionalgericht Bern-Mittelland zu erheben sei. Es handle sich um einen Fall Aussage gegen Aussage, wobei sich das Gericht ein unmittelbares Bild der beteiligten Personen verschaffen und hinsichtlich ihrer Glaubwürdigkeit und der Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen einen Entschied fällen müsse. In objektiver Hinsicht würden denn auch erheblich belastende Momente bestehen, welche eine Anklage-