Es sei ihr nicht möglich, bis zum Verhandlungstermin zurück in die Schweiz zu reisen und sie ersuche deshalb um eine erneute Verschiebung der Berufungsverhandlung (pag. 384 ff.). Auch diesem Gesuch gab die Verfahrensleitung statt und setzte den Termin der oberinstanzlichen Verhandlung neu auf den 15. Mai 2018 fest (Verfügung vom 19. Februar 2018; pag. 388 f.). Dieser Termin wurde auf nochmaliges Ersuchen der Beschuldigten wegen gesundheitlicher Probleme mit Verfügung vom 27. April 2018 erneut verschoben auf den 16. Oktober 2018 (pag.