Ihren Gesundheitszustand belegte sie mit einem Arztzeugnis vom 14. Februar 2018 (pag. 379). Die Verfahrensleitung hiess das Gesuch der Privatklägerin gut und dispensierte sie von der Teilnahme an der oberinstanzlichen Verhandlung (Verfügung vom 16. Februar 2018; pag. 381 f.). Am 17. Februar 2018 teilte die Beschuldigte mit, sie befinde sich derzeit in Sri Lanka und habe sich kürzlich einer Notoperation unterziehen müssen. Es sei ihr nicht möglich, bis zum Verhandlungstermin zurück in die Schweiz zu reisen und sie ersuche deshalb um eine erneute Verschiebung der Berufungsverhandlung (pag.