Mit Verfügung vom 21. September 2017 nahm und gab die Verfahrensleitung vom Verschiebungsgesuch der Beschuldigten Kenntnis und setzte die Berufungsverhandlung neu auf den 6. März 2018 an (pag. 375 f.). Mit Schreiben vom 15. Februar 2018 ersuchte die Privatklägerin aufgrund ihrer schweren Krankheit und ihres hohen Alters um Dispensation von der Teilnahme an der Berufungsverhandlung (pag. 378). Ihren Gesundheitszustand belegte sie mit einem Arztzeugnis vom 14. Februar 2018 (pag.