2 2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete B.________ als Straf- und Zivilklägerin/Berufungsführerin (nachfolgend: Privatklägerin), vertreten durch Fürsprecher C.________, fristgerecht Berufung an (pag. 329). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 11. Mai 2017 (pag. 289 ff.). Am 1. Juni 2017 reichte die Privatklägerin form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein (pag. 343 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Schreiben vom 8. Juni 2017 auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag.