1. Wird eine schriftliche Urteilsbegründung verlangt oder nötig, kostet diese zusätzlich CHF 1‘000.00. 2. Schriftlich zu eröffnen: - der Privatklägerin B.________ (mit LSI), - der Beschuldigten A.________ (anlässlich der Verhandlung gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt), - der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, z.Hd. Staatsanwalt E.________ (mit interner Post). 3. Schriftlich mitzuteilen nach Eintritt der Rechtskraft: - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST)