ohne Ausrichtung einer Entschädigung und unter Auferlegung der Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 2‘200.00 und Auslagen von CHF 202.00, insgesamt bestimmt auf CHF 2‘402.00, an den Kanton Bern. Die Gebühren setzen sich zusammen aus: Kosten der Untersuchung CHF 800.00 Kosten des Gerichts (exkl. schriftl. Begründung) CHF 1'400.00 Total CHF 2'200.00 Die Auslagen setzen sich zusammen aus: