16. Fazit Der Beschuldigte ist somit zu einer Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu je CHF 190.00, ausmachend insgesamt CHF 3‘040.00, zu verurteilen, wobei der Vollzug aufzuschieben und die Probezeit auf 2 Jahre festzulegen ist. Weiter wird eine Verbindungsbusse in der Höhe von CHF 760.00 ausgefällt, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe auf 2 Tage festgelegt wird. 14 V. Kosten und Entschädigung