Auch wenn der Beschuldigte im Berufungsverfahren angab, netto CHF 7‘800.00 bis CHF 8‘000.00 (exkl. 13. Monatslohn) zu verdienen und ausführte, bei den früher angegebenen CHF 10‘000.00 wohl brutto mit netto verwechselt zu haben (pag. 148 Z. 12–22; vgl. auch Erhebungsformular auf pag. 138 f.), geht die Kammer von einem Nettoeinkommen in der Höhe von CHF 10‘000.00 aus. Ein Nettoeinkommen in dieser Höhe hat der Beschuldigte nämlich im Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse (datierend vom 20. September 2015, pag. 6 f.) selber angegeben und unterschriftlich bestätigt, diese Angaben in der Einvernahme vom 22. Juni 2016 (pag.