13 15. Tagessatzhöhe, Vollzug, Verbindungsstrafe Bei dieser Strafhöhe ist eine Geldstrafe zu sprechen. Die Tagessatzhöhe richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils (Art. 34 Abs. 2 StGB). Die Vorinstanz legte der Berechnung der Tagessatzhöhe ein Netto-Monatseinkommen von CHF 10‘000.00 zugrunde (vgl. pag. 74.2). Auch wenn der Beschuldigte im Berufungsverfahren angab, netto CHF 7‘800.00 bis CHF 8‘000.00 (exkl.