Warum der bestens ortskundige Beschuldigte trotz signalisiertem Spurabbau auf dem Überholstreifen blieb, bis sich durch das Überholen des zivilen Dienstfahrzeuges und das brüske Einbiegen mit minimalem Abstand eine gefährliche Situation ergab, ist nicht nachvollziehbar. Der Beschuldigte hätte ohne Weiteres wissen können und auch müssen, dass es heikel und gefährlich werden könnte, wenn er seine Spur bis zum Abbau stur hält. Trotzdem hat er frivol darauf vertraut, dass es gut kommt und er noch vor das Fahrzeug von Polizist D.________ einbiegen kann. Das Verhalten des Beschuldigten liegt (sogar) nahe an einer bewussten Fahrlässigkeit.