11. Erwiesener Sachverhalt Der Beschuldigte fuhr am 20. September 2015 um ca. 17.35 Uhr auf der Autobahn A8 Richtung Interlaken auf dem Überholstreifen mit ca. 60 km/h. Er überholte Polizist D.________, welcher mit seinem Dienstfahrzeug auf dem Normalstreifen fuhr. Das Überholmanöver endete, als der vorangekündigte Streifenabbau vor dem Rugentunnel mittels rotweissen Baustellenbacken und einer mobilen Leitplanke bereits im Gang war, weswegen der Beschuldigte maximal 5 Meter vor dem Dienstfahrzeug D.________ brüsk auf den Normalstreifen wechselte. Polizist D.________ bremste, um den Sicherheitsabstand wieder herzustellen.