Indem der Beschuldigte links an allen vorbeifuhr und dachte, er könne einfach vorne reinfahren und nicht wie die anderen Fahrzeuge vorausschauend schon zuvor sukzessive den Streifenwechsel nach rechts vorzunehmen, hat er die Situation provoziert. Im Übrigen waren die Baustelle und damit der Streifenabbau beim Rugentunnel bei der Einfahrt Wilderswil und damit frühzeitig vorsignalisiert, wie dem Anzeigerapport zu entnehmen ist. Zusammenfassend sind die Aussagen des Zeugen D.________ als glaubhaft und diejenigen des Beschuldigten und dessen Ehefrau als beschönigend zu qualifizieren. Die Kammer erachtet es demnach als erstellt, dass entsprechend den Angaben von Polizist D.__