Im Übrigen fällt auch auf, dass sich die Ehefrau des Beschuldigten anlässlich der Kontrolle vom 20. September 2015 überhaupt nicht enerviert zu haben scheint, fehlen doch entsprechende Hinweise im Anzeigerapport und in den Zeugeneinvernahmen gänzlich. Die polizeiliche Kontrolle scheint vielmehr eigenartig unaufgeregt verlaufen zu sein, insbesondere fehlt eine Aussage in der Art, wie sie der Beschuldigte angeblich habe machen wollen, aber am 21. September 2015 falsch formuliert haben will («Ich wollte sagen, ich könne mir immer noch nicht vorstellen, dass ich das so gemacht haben sollte, wie er es schilderte.», pag. 61 Z. 22–23).