Wer erinnert sich schon an ganz normale Abläufe und einzelne Fahrzeuge auf einer «08.15- Autobahnfahrt»? Aus den gleichen Gründen scheinen auch ihre Schätzungen über den Ort des Wechsels auf den Normalstreifen, angeblich 50–60 Meter vor dem Spurabbau (pag. 65 Z. 41–43, pag. 66 Z. 1) als unzuverlässig und tendenziös. Im Übrigen fällt auch auf, dass sich die Ehefrau des Beschuldigten anlässlich der Kontrolle vom 20. September 2015 überhaupt nicht enerviert zu haben scheint, fehlen doch entsprechende Hinweise im Anzeigerapport und in den Zeugeneinvernahmen gänzlich.