Auch ist nicht ersichtlich, wo die Ironie dieser Aussage liegen soll. Vielmehr vermag sich der Beschuldigte als Architekt in einem renommierten Büro sehr gut zu artikulieren, wovon sich an der Berufungsverhandlung auch die Kammer ein Bild machen konnte. Hätte er sagen bzw. schreiben wollen, er könne sich immer noch nicht vorstellen, dass er das gemacht haben soll, wie der Polizist dies schildere (pag. 61 Z. 22–24), wäre ihm dies auch gelungen. Die Kammer ist folglich der Überzeugung, dass der Beschuldigte die selbstbelastenden Elemente, welche er in der E-Mail wiederholte, auch so gemeint hat. Daran ändert auch nichts, dass die damaligen Zugeständnisse wohl in der Hoffnung er-