Auch wenn, wie der Beschuldigte angab, er (mehr oder weniger) unter Schock gestanden haben sollte, ist nicht nachvollziehbar, wieso er sich dabei selbst belasten sollte, zumal er selbst angab, dass er, als der Polizist ihm den Vorwurf offenbart habe, realisierte habe, was passiert sei (pag. 146 Z. 33–34). Vor allem kommt aber vorliegend und entscheidend hinzu, dass der Beschuldigte die Aussage, wonach er sich der Knappheit des Manövers bewusst gewesen sei, in seiner E-Mail an Polizist D.________ am Folgetag unmissverständlich bekräftigte. Darin schrieb er: «…bin immer noch geschockt, dass ich in einer so klassischen „Einfädler-Situation“ einen