60 Z. 2–5, pag. 146 Z. 21–22), widerspricht er nicht nur den Angaben von Polizist D.________, sondern auch der eigenen Darstellung, wonach es knapp gewesen sei. Dass sich der Beschuldigte der Knappheit des Manövers bewusst war, geht auch aus dem Anzeigerapport hervor, wo festgehalten ist, dass der Beschuldigte sich nach Belehrung gemäss BBK (Berner Belehrungsakte) und nach Konfrontation mit den Feststellungen von Polizist D.________ dahingehend äusserte. Es habe sich so ergeben, zudem sei er eventuell durch das Gespräch mit seiner Beifahrerin und Ehefrau nicht zu 100% auf die Strasse konzentriert gewesen (pag. 2). Warum Polizist D._____