6 Meinung nach aber durchaus machbar» (pag. 35 Z. 75). Hierzu ist auch noch zu erwähnen, dass sich Polizist D.________ mit seinen Distanzangaben keineswegs widerspricht, da die etwas grössere Angabe in der Zeugenaussage erfolgte, «um auf der sicheren Seite zu sein» (pag. 64 Z. 1), was nicht nur der Konstanz der Angaben nicht entgegensteht, sondern auch zum Ausdruck bringt, dass der Polizist den Beschuldigten nicht übermässig zu belasten versucht.