_ lässt vermuten, dass er einen weniger gravierenden Vorfall nicht sanktioniert hätte. Auch in allgemeiner Weise kann festgehalten werden, dass keinerlei Anhaltspunkte dafür bestehen und auch kein Grund ersichtlich ist, dass der vereidigte Polizeibeamte falsche Aussagen machen, den Beschuldigten zu Unrecht belasten oder den Vorfall gravierender darstellen sollte, als er sich in Wirklichkeit zugetragen hat. Dies umso mehr, als die Motivation zum Handeln aus nachvollziehbaren Gründen offenbar nicht überaus gross war. Auch weichen die Angaben des Polizisten D.___